Freireligiöser Religionsunterricht:
Ludwigshafen:
Sekundarstufe 1: samstags, 09.30 Uhr
Sekundarstufe 2: Termine können in der Geschäftsstelle erfragt werden
Informationen zum Freireligiösen Religionsunterricht
Freireligiöser Religionsunterricht – gleichwertig und gleichgestellt
Wie alle staatlich anerkannten Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland hat auch die Freireligiöse
Landesgemeinde Pfalz das Recht, einen eigenen Religionsunterricht in
öffentlichen Schulen als ordentliches Lehrfach durchzuführen.
Freireligiöser Religionsunterricht ist dem christlichen Religionsunterricht
gleichgestellt. Wer verbindlich an ihm teilnimmt, ist auch von der Teilnahme am
Ethikunterricht befreit.
Der Religionsunterricht wird von staatlich anerkannten Lehrkräften der
Freireligiösen Gemeinden durchgeführt. In seinem Rahmen erteilte Zeugnisnoten
müssen eingetragen und berücksichtigt werden.
Inhalte und Ziele des Freireligiösen Religionsunterrichts
Ziel des freireligiösen Religionsunterrichts ist es, in informativer, spielerischer und praktischer Weise die eigenständige Meinungsbildung und Persönlichkeit der Schüler und Schülerinnen zu fördern. Er soll sie zu selbstbewusstem, kritischem und verantwortlichem Umgang mit sich, ihren Mitmenschen und ihrer Umwelt anregen. Er will sie dazu führen, sich mit den verschiedensten Religionen und Weltanschauungen einschließlich einer Freien Religion auseinander zu setzen. Ferner will er sie ermutigen, eine humanistische Ethik zu entwickeln und Alltagsprobleme bewusst anzugehen und konstruktiv zu bewältigen.
Für den Unterricht liegen staatlich anerkannte Lehrpläne für die Grundstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II (Gymnasien) vor. Die Themen werden mit Schülern und Schülerinnen und Eltern abgesprochen.
Beispiele:
Methoden im Unterricht:
Neben regelmäßig in den Wochen verteilten Unterrichtsstunden finden Ausflüge und Blockangebote statt, um in Projektform bestimmte Themen vertiefen zu können. Neben der Arbeit mit Literatur und Schrift stehen praktische Erfahrungen und künstlerisches Gestalten. Diskussionen und eigenständiges Erarbeiten von Themen nehmen breiten Raum im Unterricht ein. Dringliche Anfragen von Schülern und Schülerinnen haben Vorrang, aktuelle Themen werden gerne aufgegriffen und nach Möglichkeit vertieft und eingebunden in übergreifende Fragen.
Warum führen wir einen eigenen Religionsunterricht durch?Viele der Themen unseres Unterrichts werden auch im Ethikunterricht behandelt, im Sachunterricht, Deutsch, Sozialkunde. Wir wollen mit unserem eigenen Unterricht aber gerade Platz schaffen für Themen, die nicht angesprochen werden, etwa die Geschichte Freien Denkens, freireligiöser Bestrebungen. Wir wollen Themen, auch wenn sie in anderen Fächern angesprochen werden, aus dem Gesichtspunkt Freier Religion heraus diskutieren, Lebenszusammenhänge entwickeln und erfahrbar machen, die in einem mehr sachorientierten Unterricht zu kurz kommen. Beispiel: Drogen. Hier sollen im Unterricht nicht nur eine Übersicht über Drogen, ihre Wirkungen und ihre Gefahren vermittelt werden, sondern auch deutlich werden, warum sie genommen werden, Alternativen diskutiert werden, Zusammenhänge auch zu Religionen hergestellt werden, etwa religiös begründeter Drogengebrauch oder auch religiös begründete Verbote besprochen und in ihren Hintergründen deutlich gemacht werden. Auch das Thema Religion als Droge soll zur Sprache kommen wie auch gesellschaftliche Zusammenhänge, die ein Doping in jeglicher Form nahe legen, hinterfragt werden.
Was ist Freie Religion?
Freie Religion ist eine
humanistisch geprägte Weltanschauung. Sie lebt aus der Idee der individuellen
Selbstbestimmung in religiösen und weltanschaulichen Fragen.
Freie Religion erwächst aus
den Gedanken der europäischen Aufklärung. Sie fordert die Menschen heraus, im
Einklang von Vernunft und Gefühl ihr Leben zum Wohle der Menschheit zu
gestalten. Für sie ist der Mensch ein Teil der Natur. Er handelt in ihr und
verändert sie und ist gleichzeitig als Lebewesen von den natürlichen
Gegebenheiten abhängig.
Durch die Natur, durch seine
Mitmenschen und sich selbst sind dem Menschen Grenzen gesetzt. Menschen wollen
aber erlebte Grenzen verändern und sie durch ihr Wissen und Handeln erweitern.
Dabei werfen sie durch ihr Tun häufig neue Probleme für sich auf. Und immer
streben sie danach, diese Grenzen zu verstehen und in ihr Bild von der Welt
einzuordnen. Religionen und Weltanschauungen erkennen wir daher als Wege, die
Menschen entwickeln, um erlebte Grenzen zu erklären und in menschliches Leben
einzubeziehen.
Wer kann am freireligiösen Religionsunterricht teilnehmen?
Der freireligiöse
Religionsunterricht ist offen für Schüler und Schülerinnen,
- die freireligiös, also
Mitglieder der Gemeinde sind, oder
- die keiner
Religionsgemeinschaft angehören, oder
- für die kein
Religionsunterrichts ihres Bekenntnisses angeboten wird.
Die verbindliche Teilnahme
an ihm entbindet von der Pflicht zum Besuch des Ethikunterrichts.
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung,
Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz vom 10. November 2008:
§ 25 - Religions- und Ethikunterricht, Abs. 4:
Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen, besuchen
den Ethikunterricht. Schülerinnen und Schüler einer Religionsgemeinschaft, für
die kein Religionsunterricht an der Schule eingerichtet ist und die in
vergleichbarem Umfang an einem von der Schulbehörde als entsprechend anerkannten
Unterricht teilnehmen, sind von der Pflicht zum Besuch des Ethikunterrichts
befreit.
Was müssen Eltern und Schüler/innen tun, die sich für die Teilnahme am freireligiösen Religionsunterricht interessieren?
Setzen Sie sich bitte zuerst
mit der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz in Verbindung (Anschrift und
Telefon siehe
Impressum).
Hier erfahren Sie die aktuellen Unterrichtsorte und -zeiten und die näheren
Verfahrensweisen. Hier können sie einen Gesprächstermin zur eingehenderen
persönlichen Information vereinbaren. Zurzeit wird freireligiöser
Religionsunterricht in Ludwigshafen und Elmstein erteilt.
Sie melden Schüler und
Schülerinnen schriftlich bei uns an (ab 14 Jahre können dies Schüler und
Schülerinnen selbständig tun) und informieren direkt die Schule.
Anmeldebestätigungen werden bei Bedarf ausgestellt.